Gerichtskosten Arbeitsgericht

Auch in Verfahren vor den Arbeitsgerichten werden Gerichtskosten erhoben. Ansatz und Höhe der Gerichtskosten sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Die Gerichtskosten setzen sich aus den Gebühren und Auslagen des Gerichts zusammen.

Bei den Gebühren handelt es sich um pauschalierte Beträge, deren Höhe sich nach dem Streitwert bemisst. Der Streitwert ist der Betrag, der zwischen den Parteien streitig ist. Der Streitwert wird durch Streitwertbeschluss vom Gericht festgesetzt. In einem Kündigungsschutzverfahren beträgt der Streitwert z.B. regelmäßig drei Bruttomonatsgehälter des Arbeitnehmers.

Gerichtliche Auslagen sind z.B. Entschädigungen von Zeugen, Kosten für Sachverständige und Sachverständigengutachten, Kopierkosten u.a.

Besonderheit gegenüber den Zivilgerichten: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es keine Kostenvorschusspflicht, ein Gerichtskostenvorschuss wird nicht erhoben (§ 9 GKG). Die gesamten Kosten werden erst nach Beendigung des Verfahrens erhoben.

Copyright © 2011 www.gerichtskosten.net - Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum